Hinzuverdienst bei Rentenempfängern

Ob Zeitungen austragen, als Nachtpförtner jobben oder Kinder betreuen: immer mehr Rentner wollen sich ein paar Euro hinzuverdienen

Doch Vorsicht: Für alle, die noch nicht 65 Jahre alt sind, gelten bestimmte Grenzen beim Hinzuverdienst. Werden die überschritten, wird die Rente gekürzt!

Das böse Erwachen nach 5 Jahren

Im Haushalt mit der Familie oder auch ehrenamtlich im Kindergarten - Edith Nöh ist immer in Aktion. 50 Jahre hat die heute 68-jährige Mutter von sechs Kindern inzwischen gearbeitet. Seit sie 60 ist, erhält sie ihre Altersrente, doch die reicht hinten und vorne nicht. Als ihr Mann vor einigen Jahren starb, beschloss sie deswegen, wieder arbeiten zu gehen. Fünf Jahre später das böse Erwachen! Da kam ein Brief von der Deutschen Rentenversicherung: “Es war ein ganz großer Schock für mich”, erinnert sich Edith Nöh, “da habe ich erst gesagt, so was darf es gar nicht geben. Dass nach fünf Jahren die Rentenstelle an mich herantritt und eine Forderung stellt in Höhe von 18.400 Euro.” Der Hintergrund: Edith Nöh hatte – so die Feststellung der Rentenversicherung – fünf Jahre lang zuviel Geld hinzuverdient. Deshalb hätte ihre Rente gekürzt werden müssen. Und das zuviel überwiesene Geld sollte sie nun zurückzahlen.

Hinzuverdienst bei Rentenempfängern

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