BenQ-Mitarbeiter klagen erfolgreich
Siemens unterliegt gegen Ex-Mitarbeiter vor Bundesarbeitsgericht
BenQ-Mitarbeiter klagen erfolgreich | Vier ehemalige BenQ-Mitarbeiter aus NRW, die vor dem Bundesarbeitsgericht gegen den Mutterkonzern Siemens geklagt hatten, bekamen am Donnerstag (23.07.09) Recht. Siemens muss die Ex-Mitarbeiter weiter beschäftigen.
Drei Jahre lang hat Michael Gerber vor Gericht gekämpft und ist dabei durch drei Instanzen gegangen. Nun hat der ehemalige Betriebsrat des längst geschlossenen Handy-Werks in Kamp-Lintfort mit drei weiteren ehemaligen Kollegen auch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewonnen. Der Mutterkonzern Siemens muss die ehemaligen BenQ-Mitarbeiter wieder beschäftigen.
Und weiter:
Unverkäuflich - Menschen sind keine Ware, sie gehören nicht zum Inventar
Menschen sind keine Ware, sie gehören nicht zum Inventar | Das Bundesarbeitsgericht hat es in dieser Woche noch mal deutlich gemacht: Menschen sind nicht verkäuflich. Das gilt auch, wenn Firmen ganze Sparten abstoßen. Arbeitnehmer gehören nun mal nicht zum Inventar. Das klingt banal, doch anders als Maschinen haben Menschen einen freien Willen. Die menschliche Würde lässt den Verkauf von Arbeitnehmern gegen ihren Willen deshalb nicht zu. Sie können es also ablehnen, dass ihr Arbeitsverhältnis auf einen neuen Eigentümer übergeht.
Dieses Recht zum Widerspruch gesteht der Gesetzgeber den Arbeitnehmern ausdrücklich zu. Das ist gut so. Denn die sogenannten Betriebsübergänge sind für die Mitarbeiter immer riskant. Manchmal werden die Arbeitsbedingungen hinterher schlechter, weil sich der neue Eigentümer an keine Tarifverträge gebunden hat. Dann müssen die Beschäftigten vielleicht mit weniger Geld auskommen als bei ihrem alten Chef. Manchmal werden sogar Stellen gestrichen, wenn bestimmte Funktionen doppelt besetzt sind. Dann verlieren einige ihre Jobs,,,,
Und noch mal zum Thema, die FAZ, wo man wohl der Ansicht ist, die Beschäftigten hätten sich ihre Informationen aus der Zeitung holen sollen:
Neue Hürden beim Betriebsübergang | Richter leben manchmal in ihrer eigenen Juristenwelt. Gelegentlich hat die mit dem wirklichen Geschehen in Wirtschaft und Gesellschaft wenig zu tun. Dies zeigt jetzt wieder ein Spruch des Bundesarbeitsgerichts zur Handysparte von Siemens, die vor vier Jahren nach Asien verkauft worden war - und alsbald Bankrott ging.
Das Problem: Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch zum „Betriebsübergang” sind aufgrund von EU-Richtlinien mehrfach verschärft worden. Dazu gehört nicht nur, dass ein neuer Unternehmenseigner die alten Beschäftigen behalten muss. Sie können zudem gegen den Wechsel ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betreiber Widerspruch einlegen; schließlich haben sie einst bei einer anderen Firma angeheuert. Und damit sie dieses Recht auch vernünftig ausüben können, müssen sie über den Erwerber des Unternehmens informiert werden (§ 613 a BGB).