Todeslisten sind verbindlich

Massenentlassungen

quelle: focus karriere

Todeslisten sind verbindlich | Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat darauf, wer im Fall einer Entlassungswelle das Unternehmen verlassen muss, haben die Gekündigten kaum eine Chance, ihren Job doch noch zu retten.

Ein Unternehmen, das bei Massenentlassungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich verhandelt und dabei eine Namensliste erstellt, aus der hervorgeht, wer das Unternehmen verlassen muss – die sogenannte „Todesliste“ -, kann Kündigungsschutzklagen der entlassenen Mitarbeiter ohne Sorge entgegensehen. Wer auf dieser Liste steht, hat nur geringe Chancen, seine Kündigung noch zu Fall zu bringen.

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