Unsaubere Arbeit im Uni-Klinikum endet mit einer Kündigung

Unsaubere Toiletten im Universitätsklinikum in Marburg

quelle: oberhessische presse

Einer Reinigungskraft im Universitätsklinikum Marburg wird gekündigt, weil sie ihre Arbeit nicht gut gemacht haben soll, vor allem die Toiletten in ihrem Arbeitsbereich, nicht oder nur oberflächlich gereinigt habe. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist das wohl, der der Betriebsrat zugestimmt hat.

Aus dem Bericht:

Da muss schon viel falsch gelaufen sein, damit das passiert“, sagte Arbeitsgerichtsdirektor Rühle, der der Klägerin damit klarzumachen versuchte, dass es kaum möglich sei, ihre Arbeitsstelle zurückzubekommen. Die beiden Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich: Die verhaltensbedingte Kündigung wird in eine ordentliche Kündigung der Klägerin rückwirkend zum 30. Juni umgewandelt. Zudem erhält die 37-Jährige eine Abfindung von 1.250 Euro brutto.

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