Bundesdatenschutzgesetz: Wichtige Änderungen ab September
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Bundesdatenschutzgesetz: Wichtige Änderungen ab September | Berlin (RPO). Die umfangreichen Änderungen des BDSG treten zu drei unterschiedlichen Terminen in Kraft: am 1.9.2009, am 1.4.2010 und am 11.6.2010. Bei den Neuregelungen zum 1.9.2009 sind teilweise außerdem Übergangsfristen zu berücksichtigen, die bis in das Jahr 2012 reichen.
In erster Linie sind jetzt die Vorschriften von Interesse, die schon ab 1.9.2009 maßgeblich sind – vor allem dann, wenn ein Bußgeld droht. Im Folgenden sind vier wichtige Änderungen geschildert, die den Datenschutzbeauftragten schon zum 1.9.2009 zu Aktivitäten zwingen.