Eine kleine Arbeitsrechtsbilanz

Kolumne „Mein Urteil“

quelle: faz.Net

Olaf Deinert zieht in der FAZ eine kleine Bilanz der großen Koalition in Sachen Arbeitsrecht und schreibt, dass Angela Merkel ihre Lektion gelernt habe, bzw. die Zeichen der Zeit erkannt habe: Nicht mehr mit den Verbänden spricht sie, sondern mit den Unternehmen, und diese Gespräche hätten gezeigt, dass die gesetzliche Öffnung von Tarifverträgen und eine Verschlechterung des Kündigungsschutzes nicht notwendig seien. Deinert verbindet damit die Hoffnung auf eine ideologiefreie Diskussion über das Arbeitsrecht.

Mich lässt das vermuten, dass der Bundeskanzlerin die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu Krisenzeiten sehr wichtig ist und dass dann eben zunächst das Betriebsverfassungsgesetz, also die Mitbestimmung der Betriebsräte, “entbürokratisiert” werden soll.

Eine kleine Arbeitsrechtsbilanz | Die Große Koalition hat - was ihr nicht alle zugetraut hatten - eine ganze Legislaturperiode durchgehalten. Zeit also an dieser Stelle für einen Blick auf ihre arbeitsrechtliche Bilanz. Wer sich damit befasst, erwartet zunächst einmal nicht viel. Bei näherem Hinsehen zeigt sich zunächst einmal Erstaunliches: Auf etwa 15 Sachgebieten hat die Koalition im weitesten Sinne arbeitrechtrechtliche Normen geschaffen!

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