In der Kündigungsfalle

Von Maultaschen und Frikadellen

quelle: faz.NET

In der Kündigungsfalle | 17. Oktober 2009 Frikadellen, Maultaschen, Brotaufstrich - derzeit scheint kein Nahrungsmittel zu geringwertig, um Arbeitgebern einen Vorwand für eine fristlose Kündigung zu liefern. Schon der unerlaubte Griff nach einer Boulette und zwei Brötchenhälften auf dem Chefbuffet kann ein 34 Jahre währendes Arbeitsverhältnis abrupt beenden. Just am Freitag entschied ein Arbeitsgericht, dass die Entwendung von mehreren Maultaschen dazu ausreicht, eine 58 Jahre alte Altenpflegerin fristlos vor die Tür zu setzen.

Auf der Woge der Empörung wird auch der Fall der geschassten Kassiererin wieder hochgespült, die zwei Getränkebons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Im nächsten Jahr wird dieser Fall auch das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.

  • In der Kündigungsfalle
  • Comments are closed.