Betriebsbedingte Kündigung statt Kurzarbeit verstößt gegen ultima-ratio-prinzip

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Betriebsbedingte Kündigung statt Kurzarbeit verstößt gegen ultima-ratio-prinzip | Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn nur ein vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt und die mögliche Einführung von Kurzarbeit nicht genutzt wurde. Die Entscheidung, ob Kurzarbeit eingeführt wird, obliegt den Betriebsparteien.

Arbeitsgericht Dessau-Roßlau

Sachverhalt

Mit Hilfe von Fördermitteln stellt das Unternehmen Dünnschichtsolarmodule her. Ende 2008 informierte das Unternehmen die Landesbank Sachsen-Anhalt welche die Fördermittel bereitstellte, darüber, dass die abgesprochenen Arbeitsplatzziele nicht eingehalten werden könnten. Um den abzusehenden Liquiditätsverlust zu minimieren, sei Personalabbau unerlässlich. Ab Mitte 2009 jedoch solle die Produktion erweitert werden, um ab 2011 mit größerer Kapazität zu produzieren am dann die im Förderbescheid festgehaltene Zahl von Arbeitsplätzen zu erreichen.

Die geplanten Kündigungen wurden am 29.01.2009 ausgesprochen. Auch der Kläger erhielt zum 30.04.2009 eine Kündigung, gegen die er sich mit seiner Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht zur Wehr setzte.

Entscheidung:

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