Bedrohung und Beleidigung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - Aktenzeichen: 3 Sa 224/09
quelle: Gesellschaft für Systemintegration
und Informationstechnik mbH
Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und bedroht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das gilt umso mehr, wenn er dieses Verhalten trotz einer einschlägigen Abmahnung fortsetzt. Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Arbeitnehmern gehalten, derartige Störungen des Betriebsfriedens zu unterbinden.