Sozialplan: Berechnungen können auf Durchschnitt beruhen
Donnerstag, Februar 18th, 2010BAG vom 22. September 2009 - 1 AZR 316/08
Sozialplan: Berechnungen können auf Durchschnitt beruhen | Sozialpläne können bestimmen, wie die Höhe der Abfindung berechnet wird. Eine Grundlage der Berechnung kann das aktuelle monatliche Einkommen sein. Es kann aber auch ein Durchschnittswert der letzten Jahre gebildet werden, wenn sich die individuelle Arbeitszeit eines Beschäftigten etwa aufgrund von Teilzeit im Verlauf seines Arbeitslebens geändert hat.

