BAG: Aufhebungsverträge nur für jüngere Arbeitnehmer möglich
Mittwoch, März 3rd, 2010Arbeitgeber bot nur Arbeitnehmern unter 55 Jahren einen Aufhebungsvertrag an
BAG: Aufhebungsverträge nur für jüngere Arbeitnehmer möglich | Wenn ein Arbeitgeber Aufhebungsverträge im Zuge einer Personalabbaumaßnahme anbietet, muss er auf die AGG-Vorgaben achten. Nimmt das Unternehmen dabei alle über 55-jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis aus, ist darin aber keine Altersdiskriminierung zu sehen. So urteilt das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall.

