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Lange Raucherpausen rechtfertigen nicht zwangsläufig die Kündigung

Dienstag, März 16th, 2010

Lange Raucherpausen rechtfertigen nicht zwangsläufig die Kündigung des Mitarbeiters.

Unter Berücksichtigung bestimmter Umstände kann dies unverhältnismäßig sein, auch wenn der Arbeitnehmer durch zu lange Rauchpausen seine Pflichten verletzt, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Ein heute 55 Jahre alter Arbeitnehmer hatte mehrmals pro Tag und oft mehrere Stunden lang seine Arbeit für Raucherpausen unterbrochen.

  • (Az.: 10 Sa 562/09, Urteil vom 21. Januar 2010)