Archive for März 18th, 2010

Neuer Job oft nur mit Befristung

Donnerstag, März 18th, 2010

Kettenverträge statt Kündigungsschutz

quelle: Hans Böckler Stiftung

Neuer Job oft nur mit Befristung | Zwei von fünf neu geschlossenen Arbeitsverträgen sind befristet. Nach dem Willen der Regierungs koalition dürften es künftig noch mehr werden. Wer bei einem Arbeitgeber einmal beschäftigt war, kann keinen - ohne Sachgrund - befristeten Vertrag von diesem Unternehmen mehr bekommen.

Mit dieser 2001 im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Regelung wollte der Gesetzgeber “Befristungsketten” ausschließen: dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten immer abwechselnd befristete Verträge mit und ohne Sachgrund anbieten, um so das Verbot der unbegrenzten Ausdehnung sachgrundloser Zeitverträge zu umgehen.

  • Neuer Job oft nur mit Befristung
  • Eine Aufschrift für alle Arbeitnehmer

    Donnerstag, März 18th, 2010

    Über den einheitlichen Arbeitnehmerbegriff in Österreich

    quelle: derStandard.at

    Eine Aufschrift für alle Arbeitnehmer | Wer etwas über das Arbeitsrecht und Arbeitnehmerbegriff in Österreich lesen will, kann das in der heutigen Onlineausgabe des Standard tun. Der Artikel beschreibt kurz, knackig und gut die historische Entwicklung arbeitsrechtlicher Vorschriften, den Arbeitnehmerstatus und den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer, die “wirtschaftlich und faktisch” dem Arbeitgeber unterlegen sind.

    Und er befasst sich mit der im Nachbarland (immer) noch nicht vollzogenen Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten einschließlich der aktuellen Diskussion hierzu.

    Ein Merkmal des Angestelltenbegriffes ist die Verrichtung kaufmännischer Dienste, die für einen Kaufmannsladen des 19. Jahrhunderts kennzeichnend waren, sowie von Kanzleiarbeiten, die laut Judikatur „über das bloße Abschreiben hinausgehen” (sic!) müssen. Schließlich werden höhere, nicht kaufmännische Tätigkeiten erfasst. Die dazu ergangene kasuistische Judikatur ist manchmal durchaus heiter: So soll ein Heurigenmusiker Arbeiter sein, während ein Orchestermusiker oder ein DJ als Angestellter gilt. Berufsfußballer der höchsten Spielklasse sind nach der Rechtsprechung hingegen Arbeiter.

  • Eine Aufschrift für alle Arbeitnehmer