Neuer Job oft nur mit Befristung
Donnerstag, März 18th, 2010Kettenverträge statt Kündigungsschutz
Neuer Job oft nur mit Befristung | Zwei von fünf neu geschlossenen Arbeitsverträgen sind befristet. Nach dem Willen der Regierungs koalition dürften es künftig noch mehr werden. Wer bei einem Arbeitgeber einmal beschäftigt war, kann keinen - ohne Sachgrund - befristeten Vertrag von diesem Unternehmen mehr bekommen.
Mit dieser 2001 im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Regelung wollte der Gesetzgeber “Befristungsketten” ausschließen: dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten immer abwechselnd befristete Verträge mit und ohne Sachgrund anbieten, um so das Verbot der unbegrenzten Ausdehnung sachgrundloser Zeitverträge zu umgehen.


