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Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung bei vorheriger Abmahnung wegen falscher Angaben über Krankheitsdauer | Macht ein Arbeitnehmer bei seiner nicht unverzüglichen Krankmeldung falsche Angaben über die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit und mahnt ihn der Arbeitgeber nur wegen dieser falschen Angaben ab, so ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen erneuter, diesmal aber bloß verspäteter Krankmeldung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt.
Abmahnung
Sehr geehrte Frau S. K.,
Sie haben am Montag, dem 03.09.2007 gegenüber dem Personalamt – Frau B. telefonisch auf Anfrage angegeben nur für den 03.09.2007 und 04.09.2007 krank zu sein. Ihnen lag aber zu diesem Zeitpunkt bereits eine Krankschreibung für die ganze Woche bis einschließlich zum 07.09.2009 vor. Durch Anruf vom 04.09.2007 haben Sie mitgeteilt, dass Sie gerade vom Arzt kämen und eine Krankschreibung bis zum 07.09.2007 vorliegt.
Die zum Sachverhalt gemachten Angaben in Ihrem Schreiben vom 07.09.2007 und die vorher telefonisch gemachten Angaben stimmen nicht überein. Dies haben Sie auch mit dem vorgenannten Schreiben eingeräumt.
Sie haben Frau B., die im Auftrag des Arbeitgebers entsprechende Auskünfte einholen sollte, belogen. Das Vertrauensverhältnis wurde erheblich gestört.
(konkrete Beschreibung des Sachverhalts, der eine arbeitsvertragliche Haupt-/Nebenpflicht verletzt)
Damit haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.
Wir sind nicht bereit, derartige Pflichtverletzungen in Zukunft hinzunehmen und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir von Ihnen erwarten, dass Sie den Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen.
Sollten Sie erneut in der gerügten Art und Weise Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen, sehen wir uns zu unserem Bedauern veranlasst, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Wir beabsichtigen, diese Abmahnung zu Ihrer Personalakte zu nehmen.“
Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung bei vorheriger Abmahnung wegen falscher Angaben über Krankheitsdauer