Kündigung wegen 80 Cent nichtig

Bagatelle Essensmarke

quelle: frankfurter rundschau

Kündigung wegen 80 Cent nichtig | Eine Firma hat ihren Sachbearbeiter fristlos gefeuert, weil er für seine Freundin in der Kantine eine Essensmarke im Wert von 80 Cent eingelöst hatte. Jetzt hat das Arbeitsgericht Reutlingen die Kündigung gekippt: Sie war nicht verhältnismäßig, urteilte der Richter.

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