Arbeitgeber darf neu gewählten Betriebsrat bis zur konstituierenden Sitzung ignorieren
Mittwoch, Juni 16th, 2010Ein Betriebsrat muss erst nach seiner konstituierenden Sitzung angehört werden. Bis dahin haben Mitarbeiter keine funktionierende Interessenvertretung
Arbeitgeber darf neu gewählten Betriebsrat bis zur konstituierenden Sitzung ignorieren | Der Lagerleiter eines Autohauses hatte mit dem Argument, dass der Betriebsrat vor der Kündigung nicht angehört worden sei, gegen seine fristlose Entlassung geklagt. Da allerdings noch keine konstituierende Sitzung stattgefunden hatte, wiesen die Richter am LAG Düsseldorf die Klage zurück.


