Vorlage an den EuGH: Verstößt das deutsche Befristungsrecht gegen EU-Recht?
Donnerstag, Juli 29th, 2010LAG Köln 13.4.2010, 7 Sa 1224/09
Verstößt das deutsche Befristungsrecht gegen EU-Recht? | Das LAG Köln hat dem EuGH einige Fragen zur Vereinbarkeit des deutschen Befristungsrechts mit der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es will insbesondere wissen, ob die Privilegierung öffentlicher Arbeitgeber durch den Sachgrund der Haushaltsbefristung zulässig ist und ob allgemein mit zunehmender Dauer bzw. Häufigkeit der Befristungen strengere Anforderungen an den “sachlichen Grund” zu stellen sind.
Der Sachverhalt:
Das beklagte Land NRW stellte die 1978 geborene Klägerin nach deren Ausbildung zur Justizfachangestellten erstmals im Juli 1997 befristet für ein halbes Jahr ein. In der Folgezeit wurde der befristete Arbeitsvertrag insgesamt achtmal verlängert – mit der letzten Befristung bis zum 30.6.2006. Die Befristung erfolgte jeweils mit Sachgrund, zumeist für die Zeit des Sonderurlaubs eines fest angestellten Kollegen, zuletzt wegen vorübergehend freier Haushaltsmittel.



