LAG Hamm legt EuGH Frage zum Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit vor
Samstag, April 17th, 2010LAG Hamm, Beschluss vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09
LAG Hamm legt EuGH Frage zum Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit vor | Das Landesarbeitsgericht Hamm hat Zweifel, ob Urlaubsansprüche langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer angesammelt werden können oder ob sie zeitlich befristet sind. Mit Beschluss vom 15.04.2010 hat es deshalb dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 16 Sa 1176/09).
Nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff (NZA 2009, 135), wonach ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch behalte, wenn er ihn wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen habe können, sei die bis dahin gefestigte Urlaubsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ins Wanken geraten, erläutert das LAG. Allerdings habe der EuGH nur zu Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr entschieden. Die Frage, ob diese auch wie im zu entscheidenden Fall über viele Jahre angesammelt werden könnten, sei noch nicht beantwortet.


