Abmahnungen und Kündigungen möglich, wenn Arbeitgeber Missachtung einer Betriebsvereinbarung duldet
Freitag, März 19th, 2010Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 8. Februar 2010, 5 TaBV 28/09
Abmahnungen und Kündigungen möglich, wenn Arbeitgeber Missachtung einer Betriebsvereinbarung duldet | Der Arbeitgeber hat eine mit dem Betriebsrat getroffene Betriebsvereinbarung durchzusetzen. Gegen diesen Grundsatz aber verstößt der Arbeitgeber, wenn sich einzelne Arbeitnehmer über den Inhalt der Betriebsvereinbarung hinwegsetzen und er hiergegen nicht einschreitet. Dies stellt das Landesarbeitsgericht Köln mit rechtskräftigem Beschluss vom 8. Februar 2010 fest.
Vorausgegangen war Folgendes: Arbeitgeber und Betriebsrat hatten in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass eine Arbeitsaufnahme vor 7 Uhr und eine Fortführung der Arbeit nach 19:30 Uhr unstatthaft ist…





