Neue Regeln für Leiharbeit fällig

März 12th, 2010

IG Metall: Laxes deutsches Recht verstößt gegen EU-Richtlinie

quelle: süddeutsche.de

Neue Regeln für Leiharbeit fällig | Leiharbeit muss laut IG Metall dringend neu reguliert werden. Das seit 2004 bestehende System ist gescheitert und europarechtswidrig. Die IG Metall fordert die Bundesregierung auf, die im November 2008 verabschiedeten EU-Leiharbeitsrichtlinien umzusetzen. Dann wäre Leiharbeit nicht mehr zeitlich unbegrenzt wie bisher in Deutschland erlaubt und Missbrauch wie im “Fall Schlecker” könnte verhindert werden.

Ein Artikel aus der Süddeutschen…

  • Neue Regeln für Leiharbeit fällig
  • …und die Vorschläge der IGM:

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    Wo das deutsche Recht geändert werden muss:

    1. Die Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitarbeitnehmer muss wieder eingeführt werden. Bisher läßt das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsrecht Leiharbeit auf Dauer zu. Nach dem neuen EU-Recht ist Leiharbeit auf Dauer nichts anderes als Arbeitsvermittlung (was ein Zustandekommen von “normalen” Arbeitsverhältnissen mit dem Entleihbetrieb bedeuten würde).
    2. Die EU-Richtlinie forderte gleiche Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern im umfassenden Sinne. Deshalb muss die Gleichbehandlung für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und Inanspruchnahme von Sozialleistungen, wie Zurverfügungstellung von Sozialeinrichtungen, Essenzuschüsse, Beförderungsmittel bis hin zu Kinderbetreuungseinrichtungen als verbindliche Verspflichtung der Entleihbetriebe gesetzlich vorgeschrieben werden.
    3. Im Sinne der Gleichbehandlung müssen die Entleihunternehmen verpflichtet werden, ihre Weiterbildungsangebote für Leiharbeitnehmer zu öffnen.
    4. Bei Synchronisation ist “Equal Pay” vorgeschrieben, da Abweichungen nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen möglich sind.
    5. Zu streichen ist die deutsche Bestimmung, dass die zuvor Arbeitslosen in den ersten sechs Wochen eines Leiharbeitsverhältnisses vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden kann.
    6. Die Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist neu zu fassen oder zumindest stark einzuschränken, denn das neue EU-Recht lässt die unkonditionierte tarifliche Öffnungsklausel, wie sie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält, nicht mehr zu.
    7. Für befristet beschäftigte Leiharbeitnehmer darf überhaupt keine Abweichung vom vollumfassenden Gleichbehandlungsgrundsatz zugelassen werden.
    8. Leiharbeitnehmer müssen über frei werdenden Stellen im Unternehmen unterrichtet werden, denn die EU-Richtlinie unterstreicht den Anspruch, die betrieblichen Arbeitsmärkte für Normalarbeitsverhältnisse den Leiharbeitskräften verbindlich zu öffnen.
    9. Die Erhebung von “Vermittlungsgeldern”, die heute in der Regel für den Fall der Übernahme von Leiharbeitnehmern an den Verleiher zu zahlen sind, muss nach EU-Recht untersagt werden.
    10. Der Anwendungsbereich des AÜG, einschließlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes, muss auf alle Formen der Arbeitnehmerüberlassung ausgeweitet werden. Dies gilt insbesondere für die Konzernleihe und alle Formen nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung.
    11. Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder andere Bestimmungen des AÜG müssen dazu führen, dass dadurch ein “normales”, unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen zustande kommt. Die Bestimmung ist durch weitere Strafbestimmungen zu ergänzen. Die Richtlinie spricht von “wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen”.

    Uniklinik Essen setzt weiter auf Leiharbeit

    März 10th, 2010

    “….ich mach’ das Gleiche was die anderen auch machen, aber für viel, viel weniger Geld.” Ein Bericht aus der Lokalzeit Ruhr.

    Ein Krankenhaus mit einer eigenen Personalserviceagentur.

    Kündigungsschutz für BetriebsrätInnen

    März 10th, 2010

    Eine österreichische Gewerkschafterin erläutert:

    Zeitarbeit: Tarifwettlauf schraubt Löhne in der Branche hoch

    März 10th, 2010

    Beispielloser Konkurrenzkampf um die tarifpolitische Vormacht

    quelle: handelsblatt.de

    Tarifwettlauf schraubt Löhne in der Branche hoch | Der Christliche Gewerkschaftsbund hatte den Deutschen Gewerkschaftsbund bereits überholt - nun folgt der Konter. Der neue Vertrag zwischen DGB und dem Bundesverband Zeitarbeit hat schrittweise Lohnerhöhungen bis 2013 zur Folge. Die Einstiegslöhne steigen um bis zu 17 Prozent.

    Ein beispielloser Konkurrenzkampf um die tarifpolitische Vormacht treibt die Löhne in der Zeitarbeitsbranche hoch. Wenige Tage nach einem bereits bemerkenswerten Tarifabschluss im Lager des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) haben sich die Platzhirsche vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nun wieder an die Spitze gesetzt:

  • Tarifwettlauf schraubt Löhne in der Branche hoch (bei Handelsblatt.com am 10.03.2010 veröffentlicht)
  • Putzfrauen und Floormanager

    März 8th, 2010

    Im Durchschnitt der Union verdienen weibliche Arbeitskräfte mit 18 Prozent fast ein Fünftel weniger als Männer

    quelle: frankfurter rundschau

    Putzfrauen und Floormanager | Im Zweifel mit gesetzlichen Initiativen und Strafen will die EU-Kommission berufstätigen Frauen zum gleichen Lohn verhelfen wie ihren männlichen Kollegen. Denn mit “Betroffenheit” muss die zuständige Kommissarin Viviane Reding feststellen, “dass sich die geschlechtsspezifische Lohndifferenz in den vergangenen 15 Jahren kaum verringert hat und in einigen Ländern sogar zunimmt.”

  • Putzfrauen und Floormanager
  • Gericht stoppt Betriebsratswahl von Daimler

    März 6th, 2010

    Der Streit um die Betriebsratswahl ist von der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) vor Gericht gezerrt worden

    quelle: faz.net

    Gericht stoppt Betriebsratswahl von Daimler | Der Streit um die Betriebsratswahl ist von der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) vor Gericht gezerrt worden. Die CGM begründet dies damit, dass Daimler nach ihrer Meinung viel zu viele Mitarbeiter als leitende Führungskräfte bezeichnet und sie dadurch von den Betriebsratswahlen ausschließt. Die CGM hatte deshalb in einem Eilverfahren beantragt, die Wahl zu stoppen, damit die Zuordnung rechtmäßig erfolgen könne.

    Der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, Niki Sänger, nahm auf diese Argumentation aber gar nicht Bezug, als er den Beschluss des Gerichts verkündete. Er hob vielmehr darauf ab, dass der Wahlvorstand von einem zu großen Betriebsratsgremium ausgegangen sei: nicht 39, sondern lediglich 37 Betriebsräte seien zu wählen.

  • Gericht stoppt Betriebsratswahl von Daimler
  • EU will Frauen zu gleichem Lohn verhelfen

    März 6th, 2010

    Die Europäische Kommission erwägt, Unternehmen künftig für eine schlechtere Bezahlung von Frauen zu bestrafen

    quelle: faz finance.net

    EU will Frauen zu gleichem Lohn verhelfen | Angesichts der nach wie vor großen Differenzen in der Entlohnung von Männern und Frauen in der EU müsse sie alle Optionen prüfen, teilte die Behörde am Freitag in Brüssel mit. Dazu gehöre auch, Sanktionen zu verhängen, wenn eine Frau für dieselbe Arbeit nicht den gleichen Lohn erhalte wie ein Mann. Unternehmen, die mehrfach auffielen, müssten zudem härter bestraft werden.

  • EU will Frauen zu gleichem Lohn verhelfen